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   VG Karlsruhe, 12.02.2015 - 3 K 3872/13   

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VG Karlsruhe, 12.02.2015 - 3 K 3872/13 (https://dejure.org/2015,3906)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.02.2015 - 3 K 3872/13 (https://dejure.org/2015,3906)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Februar 2015 - 3 K 3872/13 (https://dejure.org/2015,3906)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Glücksspielcharakter der Pokervarianten "Texas Hold'em" und "Omaha Holdem" aufgrund einer überwiegenden Zufallsabhängigkeit

  • Glücksspiel & Recht

    Texas Hold'em und Omaha Holdem sind Glücksspiele

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Poker in den Hold'em Varianten als unerlaubtes Glücksspiel

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Poker in den Hold'em Varianten als unerlaubtes Glücksspiel

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Glücksspiel: Dürfen Webseitenbetreiber "Texas Holdem" und "Omaha Holdem" anbieten?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Texas Hold'em und Omaha Holdem sind Glücksspiele

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GlüStV § 3 Abs. 1 S. 1, 2
    Spiel-, Wett- und Glücksspielrecht - Poker; Texas Hold'em; Omaha Hold'em; Glücksspiel; überwiegende Zufallsabhängigkeit

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MMR 2015, 624 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 22.01.2014 - 8 C 26.12

    Entgelt; Gewinn; Gewinnchance; Glücksspiel; Glücksspielbegriff; notwendiger

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.02.2015 - 3 K 3872/13
    Unter den "Einsatz" fällt jede Leistung, die erbracht wird in der Hoffnung, im Falle des "Gewinnens" eine gleiche oder höherwertige Leistung zu erhalten und in der Befürchtung, dass sie im Falle des "Verlierens" dem Gegenspieler oder dem Veranstalter anheimfällt (BVerwG, Urt. v. 22.01.2014 - 8 C 26.12 -, juris Rdnr. 12 m.w.N).

    Es kommt darauf an, ob die zufallsüberwindende Beeinflussung der Gewinnentscheidung einem spielinteressierten Menschen mit durchschnittlichem Standard in so kurzer Zeit möglich wird, dass sich die Herrschaft des Zufalls allenfalls auf eine Einspielzeit beschränkt, deren Länge sich nach der erfahrungsgemäßen durchschnittlichen Dauer der Spielteilnahme bestimmt (BVerwG, Urt. v. 09.10.1984 - 1 C 20.82 -, juris Rdnr. 14; Urt. v. 24.10.2001 - 6 C 1/01 -, juris Rdnr. 28f; Urt. v. 22.01.2014 - 8 C 26.12 -, juris Rdnr. 16).

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht inzwischen mehrfach festgestellt (Urt. v. 22.01.2014 - 8 C 26.12 -, juris Rdnr. 11; Urt. v. 16.10.2013 - 8 C 21.12 -, juris Rdnr. 16), dass der Landesgesetzgeber den Glücksspielbegriff des GlüStV aus kompetenzrechtlichen Gründen jedenfalls nicht weiter fassen dürfe als der Bundesgesetzgeber in § 284 StGB i.V.m. § 33 h Nr. 3 GewO.

  • BGH, 28.11.2002 - 4 StR 260/02

    Annahmen von Sportwetten als unerlaubte Glücksspielveranstaltung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.02.2015 - 3 K 3872/13
    Einer abstrakten wissenschaftlichen Klärung ist diese Frage nicht vollständig zugänglich (vgl. Rock/Fiedler a.a.O. S. 415 und 422; Holznagel MMR 2008, 444: "Abwägung"; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 10.08.2009 - 11 ME 67/09 -, juris Rdnr. 9: "wertende Gesamtbetrachtung"; ebenso Dietlein/Hecker/Ruttig, GlüStV 2. Aufl. § 3 Rdnr. 4; VG Düsseldorf, Urt. v. 21.06.2011 - 27 K 6586/08 -, juris Rdn. 82; a.A. wohl BGH, Urt. v. 28.11.2002 - 4 StR 260/02 -, juris Rdnr. 10: "Frage tatsächlicher Art, die einer tatrichterlichen einzelfallorientierten Abgrenzung (...) bedarf).

    Ausreichend für die Bejahung der Glücksspieleigenschaft ist vielmehr, dass der Spielausgang von weiteren wesentlichen Unsicherheitsfaktoren bestimmt wird, die für den Spieler weder beeinflussbar noch vorausberechenbar sind (BGH, Urt. v. 28.11.2002 - 4 StR 260/02 -, juris Rdnr. 8).

  • VG Düsseldorf, 21.06.2011 - 27 K 6586/08

    Glücksspiel Poker Internet Veranstaltung Handlungspflichten Kohärenz

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.02.2015 - 3 K 3872/13
    Eine solche Spielzeit dürfte nach allgemeiner Lebenserfahrung bei Zugrundelegung üblicher Lebensgewohnheiten (Arbeitszeiten etc.) von vorneherein nicht den durchschnittlichen Verhältnissen entsprechen (so zu Recht VG Düsseldorf, Urt. v. 21.06.2011 - 27 K 6586/08 -, juris Rdnr. 90-92).

    Einer abstrakten wissenschaftlichen Klärung ist diese Frage nicht vollständig zugänglich (vgl. Rock/Fiedler a.a.O. S. 415 und 422; Holznagel MMR 2008, 444: "Abwägung"; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 10.08.2009 - 11 ME 67/09 -, juris Rdnr. 9: "wertende Gesamtbetrachtung"; ebenso Dietlein/Hecker/Ruttig, GlüStV 2. Aufl. § 3 Rdnr. 4; VG Düsseldorf, Urt. v. 21.06.2011 - 27 K 6586/08 -, juris Rdn. 82; a.A. wohl BGH, Urt. v. 28.11.2002 - 4 StR 260/02 -, juris Rdnr. 10: "Frage tatsächlicher Art, die einer tatrichterlichen einzelfallorientierten Abgrenzung (...) bedarf).

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 93/10

    Poker im Internet

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.02.2015 - 3 K 3872/13
    Zum einen kann diese Bestimmung schon von ihrem Wortlaut her nicht dahin verstanden werden, dass damit bei ungewissem Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse automatisch auch eine "ganze oder überwiegende" Zufallsabhängigkeit i.S.v. § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV fingiert werden soll (so aber wohl OLG Köln, Urt. v. 12.05.2010 - 6 U 142/09 -, juris Rdnr. 38, im Revisionsverfahren von BGH, Urt. v. 28.09.2011 - I ZR 93/10 - juris Rdnr. 80 unbeanstandet gelassen).

    Maßgeblich für die Prüfung der Zufallsabhängigkeit ist daher weder der professionell geübte Spieler noch der geübte Amateur, der sich gegebenenfalls auch Lehrbuchwissen angeeignet haben mag (BGH, Urt. v. 28.09.2011 - I ZR 93/10 -, juris Rdnr. 80) noch der Befähigungsdurchschnitt einer spielerfahrenen Anhängerschaft (BVerwG, Urt. v. 09.10.1984 - 1 C 20.82 -, juris Rdnr. 14), sondern die Geschicklichkeit und die Fähigkeit eines durchschnittlichen Spielers aus der spielinteressierten Bevölkerung im Sinne eines mittleren Maßstabs.

  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 1.01

    Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit; Gewinnspielgerät; Glücksspiel;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.02.2015 - 3 K 3872/13
    Es kommt darauf an, ob die zufallsüberwindende Beeinflussung der Gewinnentscheidung einem spielinteressierten Menschen mit durchschnittlichem Standard in so kurzer Zeit möglich wird, dass sich die Herrschaft des Zufalls allenfalls auf eine Einspielzeit beschränkt, deren Länge sich nach der erfahrungsgemäßen durchschnittlichen Dauer der Spielteilnahme bestimmt (BVerwG, Urt. v. 09.10.1984 - 1 C 20.82 -, juris Rdnr. 14; Urt. v. 24.10.2001 - 6 C 1/01 -, juris Rdnr. 28f; Urt. v. 22.01.2014 - 8 C 26.12 -, juris Rdnr. 16).

    Kann das Spielergebnis durch den Spieler hingegen beeinflusst werden - wovon bei den hier in Rede stehenden Pokervarianten allgemein ausgegangen wird und was auch der Beklagte nicht in Abrede stellt - , so ist zu prüfen, ob nach den Spielbedingungen trotz dieser Beeinflussbarkeit die nicht zu beeinflussenden Spielelemente den Ausgang des Spieles überwiegend bestimmen (zu diesen Maßstäben BVerwG, Urt. v. 24.10.2001 - 6 C 1/01 -, juris Rdnr. 29).

  • BVerwG, 09.10.1984 - 1 C 20.82
    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.02.2015 - 3 K 3872/13
    Maßgeblich für die Prüfung der Zufallsabhängigkeit ist daher weder der professionell geübte Spieler noch der geübte Amateur, der sich gegebenenfalls auch Lehrbuchwissen angeeignet haben mag (BGH, Urt. v. 28.09.2011 - I ZR 93/10 -, juris Rdnr. 80) noch der Befähigungsdurchschnitt einer spielerfahrenen Anhängerschaft (BVerwG, Urt. v. 09.10.1984 - 1 C 20.82 -, juris Rdnr. 14), sondern die Geschicklichkeit und die Fähigkeit eines durchschnittlichen Spielers aus der spielinteressierten Bevölkerung im Sinne eines mittleren Maßstabs.

    Es kommt darauf an, ob die zufallsüberwindende Beeinflussung der Gewinnentscheidung einem spielinteressierten Menschen mit durchschnittlichem Standard in so kurzer Zeit möglich wird, dass sich die Herrschaft des Zufalls allenfalls auf eine Einspielzeit beschränkt, deren Länge sich nach der erfahrungsgemäßen durchschnittlichen Dauer der Spielteilnahme bestimmt (BVerwG, Urt. v. 09.10.1984 - 1 C 20.82 -, juris Rdnr. 14; Urt. v. 24.10.2001 - 6 C 1/01 -, juris Rdnr. 28f; Urt. v. 22.01.2014 - 8 C 26.12 -, juris Rdnr. 16).

  • BVerwG, 16.10.2013 - 8 C 21.12

    Verwaltungsakt; Bestimmtheit; Begründung; Auslegung; Einzelfallregelung; konkret;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.02.2015 - 3 K 3872/13
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht inzwischen mehrfach festgestellt (Urt. v. 22.01.2014 - 8 C 26.12 -, juris Rdnr. 11; Urt. v. 16.10.2013 - 8 C 21.12 -, juris Rdnr. 16), dass der Landesgesetzgeber den Glücksspielbegriff des GlüStV aus kompetenzrechtlichen Gründen jedenfalls nicht weiter fassen dürfe als der Bundesgesetzgeber in § 284 StGB i.V.m. § 33 h Nr. 3 GewO.
  • OVG Niedersachsen, 10.08.2009 - 11 ME 67/09

    Pokervariante "Texas Hold´em" als Glücksspiel

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.02.2015 - 3 K 3872/13
    Einer abstrakten wissenschaftlichen Klärung ist diese Frage nicht vollständig zugänglich (vgl. Rock/Fiedler a.a.O. S. 415 und 422; Holznagel MMR 2008, 444: "Abwägung"; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 10.08.2009 - 11 ME 67/09 -, juris Rdnr. 9: "wertende Gesamtbetrachtung"; ebenso Dietlein/Hecker/Ruttig, GlüStV 2. Aufl. § 3 Rdnr. 4; VG Düsseldorf, Urt. v. 21.06.2011 - 27 K 6586/08 -, juris Rdn. 82; a.A. wohl BGH, Urt. v. 28.11.2002 - 4 StR 260/02 -, juris Rdnr. 10: "Frage tatsächlicher Art, die einer tatrichterlichen einzelfallorientierten Abgrenzung (...) bedarf).
  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93

    Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.02.2015 - 3 K 3872/13
    Das Rechtsverhältnis ist auch in der erforderlichen Weise durch subjektive Rechten und Pflichten gekennzeichnet, denn der Meinungsstreit besteht gerade darin, ob eine der beteiligten Personen - hier die Klägerin - "etwas Bestimmtes tun darf oder nicht" (so BVerwG, Urt. v. 08.12.1995 - 8 C 37/93 -, juris Rdnr. 22).
  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.02.2015 - 3 K 3872/13
    Ein solches liegt bereits dann vor, wenn es um eine rechtliche Beziehung geht, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer diesen Sachverhalt betreffenden öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von natürlichen oder juristischen Personen untereinander ergibt (BVerwG, Urt. v. 23.01.1992 - 3 C 50.89 -, BVerwGE 89, 327).
  • FG Köln, 31.10.2012 - 12 K 1136/11

    Finanzgericht Köln verhandelt Musterverfahren zur Einkommensteuerpflicht von

  • OLG Köln, 12.05.2010 - 6 U 142/09

    Zum Verbot des Glücksspiels im Internet

  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2013 - 6 S 88/13

    Countdown-Auktion im Internet; Glücksspiel; Erlaubnisfähigkeit;

  • VGH Hessen, 10.04.1979 - II OE 41/77
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